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Nach christlicher Lehre und auch nach deutschem Recht endet eine Ehe erst mit dem Tod eines der beiden Partner. Nach katholischem Standpunkt kann nur der Papst in Ausnahmefällen eine Eheauflösung aussprechen. Die evangelische Kirche akzeptiert dagegen, wenn ein Gericht eine Ehe für beendet erklärt.
Dies ist der offizielle Begriff für die formelle, juristische Beendigung einer Ehe.
Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:
Ehebruch | Beschneidung |
Sabbat | Scheidung |
Zusatzinformationen zu Scheidung:
Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament; sie ist hier also nur gültig, wenn dieser Bund als kirchliche Trauung vor Gott geschlossen wird. Die evangelische Kirche anerkennt, wenn die Ehe im Standesamt geschlossen ist. Martin Luther sagte, die Ehe sei ein "weltlich Ding".
In der evangelischen Kirche ist die Ehescheidung, sowie die Wiederverheiratung Geschiedener möglich. Nach katholischem Recht ist eine Scheidung und auch eine Wiederverheiratung kirchenrechtlich nicht möglich.