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Buchstabe E

Ehescheidung

Nach christlichem Verständnis, kirchlicher Lehre und deutschem Recht endet eine Ehe erst mit dem Tod eines der beiden Partner. Nach katholischem Kirchenrecht kann nur der Papst in Ausnahmefällen eine Eheauflösung aussprechen. Die evangelische Kirche akzeptiert dagegen, wenn ein Gericht eine Ehe für beendet erklärt.

Dies ist der offizielle Begriff für die formelle, juristische Beendigung einer Ehe.

Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:

Auszug Exodus
Kastration Ehescheidung

Zusatzinformationen zu Ehescheidung:

Die Ehescheidung nennt man zumeist kurz Scheidung.

Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament; sie ist hier also nur gültig, wenn dieser Bund als kirchliche Trauung vor Gott geschlossen wird. Die evangelische Kirche anerkennt, wenn die Ehe im Standesamt geschlossen ist. Martin Luther sagte, die Ehe sei ein "weltlich Ding".

In der evangelischen Kirche ist die Scheidung, sowie eine weitere Heirat (Wiederverheiratung) Geschiedener möglich. Nach katholischem Recht ist eine Scheidung und auch eine Wiederverheiratung nicht möglich.

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