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Bei diesem rechtlichen Akt, der zivilrechtlich im Standesamt und kirchenrechtlich am Altar geschehen kann, gehen zwei Menschen einen Bund ein und versprechen sich zweierlei: erstens, dass sie das ganze Leben lang zusammenbleiben wollen; zweitens, dass sie sich treu sein werden.
Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:
Sakrament | Einsegnung |
Segen | Trauung |
Zusatzinformationen zu Trauung:
Man unterscheidet zwischen kirchlicher Trauung und standesamtlicher Trauung.
In Deutschland gilt die Zivilehe; das bedeutet: Nur die standesamtlich geschlossene Ehe, ist eine zivilrechtlich anerkannte Ehe. Bis ins Jahr 2008 durften kirchliche Trauung erst stattfinden, nachdem die Ehe vor dem Standesamt geschlossen war, das war zivilrechtlich so geregelt. Seither könnte rechtlich gesehen eine kirchliche Trauung auch ohne standesamtliche Eheschließung stattfinden. Die Kirchen allerdings erwarten in der Regel die Vorlage einer Heiratsurkunde, also die Urkunde über das vorherige Ja-Wort im Standesamt.
Unter dem Stichwort "Kirchliche Trauung" finden Sie eine ausführliche Erklärung für die kirchliche Trauung ohne standesamtliche Eheschließung.