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Diese Personen legen bei der Taufe eines Kindes das Versprechen ab, die Eltern bei der christlichen Erziehung zu unterstützen, für das Kind zu beten und seelsorglich für es da zu sein.
Da das Baby noch keinen eigenen Willen hat, erbitten sie mit den Eltern die Taufe und sprechen mit ihnen, stellvertretend für das Kind, das apostolische Glaubensbekenntnis.
Bedingung, dieses Amt ausüben zu können ist, dass man der Kirche angehört und vollberechtigtes Mitglied ist. Man muss also getauft und konfirmiert (evangelich) bzw. gefirmt (katholisch) sein.
Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:
Pastor | Namenspatron |
Apostel | Taufpate |
Zusatzinformationen zu Taufpaten:
Auf extra Seiten zur Taufe zeigen wir, welche Bedingungen Taufpaten erfüllen müssen, was Eltern bei der Auswahl der Paten bedenken sollten und warum man nur Patenonkel bzw. Patentante werden kann, wenn man selbst einer Kirche angehört. Auch geben wir Ihnen da Texte für Taufpaten, die die Paten zur Taufe vorlesen können.
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