katechismus21
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Oft kommen Menschen ins Pfarramt, um zu erklären, dass sie nicht mehr der Kirche angehören wollen. Doch dies ist der falsche Ort. Denn dieser Schritt hat in Deutschland rechtliche Folgen. So hängt die Pflicht zur Kirchensteuer davon ab. Gleichzeitig gibt man damit alle kirchlichen Rechte auf und verliert den Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung oder Bestattung. Auch kann man danach nicht mehr Pate bzw. Patin für ein getauftes Kind werden. Daher vollzieht man diesen Schritt bei einer staatlichen Stelle, dem Amtsgericht oder Standesamt.
Für Religionsquiz ist der obige Text so formuliert, dass beim Vorlesen zunehmend deutlich wird, um welchen Begriff es sich handelt. Wurde die Antwort noch nicht gefunden, so stehen Begriffe zur Auswahl:
Homosexualität | Ehescheidung |
Kirchenaustritt | Patenbescheinigung |
Zusatzinformationen zu Kirchenaustritt:
Siehe auch: Kircheneintritt
Kann man Taufpate bzw. Taufpatin sein, wenn man nicht in Kirche ist?